Mit Annahme des vom Kunden elektronisch übermittelten Antragsformulares für die elektronische Zusendung der Rechnung per E‐Mail durch die Stadtwerke Imst erhält der Kunde von den Stadtwerken Imst eine Abrechnung auf elektronischem Wege an eine von ihm bekannt gegebene E‐Mail‐Adresse zugestellt. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Die Stadtwerke Imst sind zur Annahme eines Auftrags für die elektronische Zusendung der Rechnung per E‐Mail nicht verpflichtet.
Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E‐Mail der Stadtwerke Imst ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E‐Mail‐Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die Stadtwerke Imst (Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
Der Kunde hat eine Änderung der E‐Mail‐Adresse unverzüglich den Stadtwerken Imst mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen der Stadtwerke Imst an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E‐Mail‐Adresse gelten diesem als zugegangen, auch wenn der Kunde eine Änderung seiner E‐Mail‐Adresse den Stadtwerken Imst nicht bekannt gegeben hat.
Die Stadtwerke Imst haften nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E‐Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte. Unbenommen bleibt die Haftung der Stadtwerke Imst für durch die Stadtwerke Imst oder einen ihrer Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten Schaden, sowie der Ersatz eines Schadens an der Person.
Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E‐Mail jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung (binnen 1 Woche) der schriftlichen Kündigung bei den Stadtwerken Imst erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die den Stadtwerken Imst zuletzt bekannt gegebenen Post‐Anschrift zugestellt. Die Stadtwerke Imst behalten sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnungen selbständig an die den Stadtwerken Imst zuletzt bekannt gegebene Post‐Anschrift umzustellen.
Eine Änderung der Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Rechnung per E‐Mail wird dem Kunden im Wege der elektronischen Zusendung der Rechnung per E‐Mail zur Kenntnis gebracht. Diese Änderung tritt nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Zustellung in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Kunde die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E‐Mail innerhalb dieser Frist nicht gemäß Punkt 5 widerruft. Die Stadtwerke Imst werden den Kunden auf die Änderung der Geschäftsbedingungen, die 30‐tägige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Rechnung per E‐Mail gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Imst in der jeweils gültigen Fassung.